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Mitgliederversammlung

16.5.2014 um 18.30 Uhr

Bekanntmachung


Einladung zur satzungsgemäßen ordentlichen Mitgliederversammlung des SC Halberg Brebach e. V. für Freitag, den 16.5.2014 um 18.30 Uhr
im Clubheim in der Brückwiesstraße 5


Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung
2. Genehmigung des Protokolls der ordentlichen
Mitgliederversammlung vom 24.5.13
3. Geschäftsbericht
4. Bericht der Abteilungen
5. Kassenbericht
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Satzungsänderung (die zu ändernden Punkte werden
im Clubheim ausgehängt)
8. Verschiedenes

Brebach, den 11.4.14


Manfred Staudt Volker Gelff
(1. Vorsitzender) (Geschäftsführer)

Antrag auf Satzungsänderung
zur MGV am 16.5.14 im Clubheim


Bisherige Satzung

§ 11 Vorstand

Der Vorstand arbeitet
a) als geschäftsführender Vorstand:
bestehend aus
- dem Vorsitzenden
- bis zu drei stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Geschäftsführer
b) als Gesamtvorstand:
bestehend aus
- dem geschäftsführender Vorstand a)
- dem Sprecher des Arbeitsbereiches Finanzen
- dem Sprecher des Arbeitsbereiches Spielbetrieb Aktive Herrenmannschaften
- dem Sprecher des Arbeitsbereiches Spielbetrieb Jugend
- dem Sprecher des Arbeitsbereiches Spielbetrieb Freizeitmannschaften und AH
- dem Sprecher des Arbeitsbereiches Marketing und Schriftführung
- dem Sprecher des Arbeitsbereiches Organisation und Abläufe
- den Mitgliedern der Arbeitsbereiche, die je Arbeitsbereich aus bis zu fünf Personen bestehen können

Neue Satzung

§ 11 Vorstand

Der Vorstand arbeitet
a) als geschäftsführender Vorstand:
bestehend aus
- dem Vorsitzenden
- bis zu drei stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Geschäftsführer
- dem Sprecher des Arbeitsbereiches Finanzen
- dem Sprecher des Arbeitsbereiches Spielbetrieb Aktive Herrenmannschaften
- dem Sprecher des Arbeitsbereiches Marketing und Schriftführung

b) als Gesamtvorstand:
bestehend aus
- dem geschäftsführender Vorstand a)
- dem Sprecher des Arbeitsbereiches Spielbetrieb Jugend
- dem Sprecher des Arbeitsbereiches Spielbetrieb Freizeitmannschaften und AH
- dem Sprecher des Arbeitsbereiches Organisation und Abläufe
- den Mitgliedern der Arbeitsbereiche, die je Arbeitsbereich aus bis zu fünf Personen bestehen können

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